Mehr Fördergelder für Einbruchschutz
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Zuschüsse der KfW-Bankengruppe der Förderprogramme zum Einbruchs-schutz und zur Barrierefreiheit für 2017 aufgestockt. Endverbrauchern, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, stellt der Bund jetzt insgesamt 50 Millionen Euro als Zuschuss für den Einbruchschutz zur Verfügung. Das sind 40 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen, und es muss nicht zurückgezahlt werden.
Einen zehnprozentigen Zuschuss für Einbruchschutz erhält man bei einer Investition von mindestens 2000 Euro. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. Je nach Höhe der Investitionskosten werden also Zuschüsse in Höhe von 200 Euro bis maximal 1500 Euro gewährt.
Ein erhöhter Zuschuss kann beantragt werden, wenn der Antrag auf Einbruchschutz mit zusätzlichen Maßnahmen zur Barrierereduzierung kombiniert wird. Je nach Höhe der Investitionskosten beträgt der Zuschuss dann 200 Euro bis maximal 6250 Euro.
Alle wichtigen Informationen über die Zuschüsse zum Einbruch-schutz und zur Barrierrefreiheit finden Sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/