Erfolgreicher Protest von VFF und BF

Mit ihrem Schreiben an die Berichterstatter der Bundestagsfraktionen und einer gemeinsamen Pressemitteilung konnten VFF und BF dazu beitragen, dass der Zusagestopp für KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren wieder aufgehoben wurde. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 27.1. beschlossen, obwohl der Haushalt 2010 noch nicht verabschiedet worden ist. Zunächst wurden bis März Fördergelder in Höhe von vorläufig 180 Millionen Euro freigegeben.

Gegen die Aussetzung der Fördermittel aus haushaltstechnischen Gründen, die am 5.1. mitgeteilt wurde, hatten der Verband der Fenster und Fassadenhersteller und der Bundesverband Flachglas umgehend protestiert. In ihrem Schreiben an die Berichterstatter der Bundestagsfraktionen hatten die beiden Verbände auf die Notwendigkeit einer Verstetigung der Förderung hingewiesen. Die Förderung sei nötig, um die klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik zu erreichen. Zudem gefährde ein Förderstopp die Sonderkonjunktur der Fenster- und Fassadenbranche und damit den Erhalt von teilweise neu geschaffenen Arbeitsplätzen.

Von der Rücknahme nicht betroffen ist die geplante Reduzierung der KfW-Zinszuschüsse auf 890 Millionen Euro in den Programmen „Energetisch Bauen“ und „Energetisch Sanieren“ für 2010. Der aktuelle Entwurf des Bundeshaushaltes kürzt damit die Fördermittel auf weniger als die Hälfte der Summe von 2009. Falls der Haushaltsansatz nicht mehr angehoben wird, dürften die Fördermittel bereits bis zur Jahresmitte 2010 ausgeschöpft sein.

Angesichts der knappen Fördermittel empfiehlt es sich, die freigegebenen Förderprogramme so schnell wie möglich zu nutzen. Folgende Förderprogramm, die von dem Zusagestopp betroffen waren, können jetzt wieder von der KfW mit Krediten und Zuschüssen bedient werden: Energieeffizient Sanieren, Kredit- und Zuschussvariante (151/152/430); Energieeffizient Bauen (153/154); Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (157); Energieeffizient Sanieren – Kommunen (218)

Angepasst wurde die seit dem 1.4.2009 bestehende Förderung spezieller Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (431). Hier gewährt die KfW Zuschüsse direkt an den Endnutzer. Zukünftig sind nicht nur Eigentümer, sondern auch „Träger von Investitionsmaßnahmen“ an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden antragsberechtigt. Mit diesem Förderprogramm wird unter anderem ein „Zuschuss für Baubegleitung“ wie etwa die Arbeit eines Energieberaters gewährt. Der Zuschuss von maximal 2.000 Euro ist auf 50 Prozent der förderfähigen Kosten beschränkt.

Alle Informationen zu den KfW-Förderprogrammen unter:

www.kfw-foerderbank.de

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